Dienstcharta und Qualitätsstandards
Auf Landesebene wurden für die Schulen die staatlichen Bestimmungen über die verpflichtende Einführung einer Dienstcharta nicht übernommen.
Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 legt Folgendes fest:
„Jede Schule gibt sich mit Beschluss des Schulrates eine eigene interne Schulordnung und sieht darin auch die Anwendung der Dienstleistungs-grundsätze vor.“
Im Dreijahresplan ist die aktuelle Schulordnung zu finden: