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Dienstcharta und Qualitätsstandards

Auf Landesebene wurden für die Schulen die staatlichen Bestimmungen über die verpflichtende Einführung einer Dienstcharta nicht übernommen.

Artikel 7 des Landesgesetzes Nr. 12/2000 legt Folgendes fest:

„Jede Schule gibt sich mit Beschluss des Schulrates eine eigene interne Schulordnung und sieht darin auch die Anwendung der Dienstleistungs-grundsätze vor.“

 

Im Dreijahresplan ist die aktuelle Schulordnung zu finden:

Dreijahresplan