Bewertung und Beurteilung
Aktuelle Regelung siehe folgende Schreiben:
Informationen zwecks Eingaben und Rekurse
... bitte hier klicken für den Download der entsprechenden Mitteilung des Schulamtes
Eignungsprüfungen für Externe
Prüfungen für externe Kandidaten/Kandidatinnen,
um mit Selbststudium oder durch den Besuch des 2. Bildungsweges (Abendschule)
die Klasseneignung ("Zeugnis") zu erhalten.
Anmeldetermine lt. MSAL vom 27.09.2012
15. Dezember (für Prüfungsantritt mit Anfang Februar)
31. März (für Prüfungsantritt mit Mai - gekoppelt mit eventuellen Vorprüfungen Abschlussprüfung)
Externe Kandidatinnen und Kandidaten, die im Rahmen der Eignungsprüfung in nicht mehr als 3 Fächern negativ bewertet werden, erhalten das Recht, vor Unterrichtsbeginn des nächsten Schuljahres in den betreffenden Fächern eine ergänzende Eignungsprüfung zu absolvieren, d.h. erneut geprüft zu werden, um die Gesamteignung zu erhalten.
30. Juni (für Prüfungsantritt August - gekoppelt mit internen Aufholprüfungen - nur für ergänzende Eignung)
Grundlagen:
Beschluss der Landesregierung vom 18.02.2008 Nr. 442 betreffend die Anerkennung von Bildungsguthaben
Beschluss der Landesregierung vom 30.05.2011 Nr. 886